Die Bürgerinitiative hat im Sommer 2013 beschlossen, sich als Verein zu gründen, um ihre Arbeit auf eine längerfristig tragfähige Basis zu stellen. Gegründet im September 2013 ist der Verein inzwischen im Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragen als: Bürgerinitiative Rettet den Elisabethfehnkanal e.V.. Das Finanzamt Cloppenburg hat den Verein als gemeinützig anerkannt.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, von Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten dieser Zwecke. (Satzung, § 2, 1)
Der Verein hat folgende satzungsgemäße Aufgaben:
a. den politischen und praktischen Einsatz für den Erhalt des schiffbaren Elisabethfehnkanals mit allen denkmalgeschützten Brücken, Schleusen und Bauwerken sowie seiner natürlichen Umwelt.
b. die Förderung der Kulturlandschaft Fehngebiet und aller kultureller Initiativen, die diese lebendig und erfahrbar erhalten (als Teil der Fehnkultur wird auch die niederdeutsche Sprache – also das Plattdeutsche – verstanden).
c. die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für den Elisabethfehnkanal als ein wesentliches noch funktionsfähiges Element der Kulturlandschaft Fehngebiet, dies gilt insbesondere auch für das Bewusstsein in der jungen Generation.
(Satzung § 2,2)
Download: Vollständiger Text der Satzung des Vereins
Informationen zur Gründung 2013
Wir haben bereits über 600 Mitglieder – mit nur 5 EUR Jahresbeitrag können Sie / kannst Du dazu beitragen, den Elisabethfehnkanal zu erhalten. Bitte mitmachen! Hier geht’s zur Online-Anmeldung